Das zulässige Gewicht von Schulranzen ist in Deutschland nicht geregelt. Das Bayerische Kultusministerium veröffentlicht hierzu:
„Das Problem der zum Teil tatsächlich zu schweren Schultaschen ist bekannt und seit Jahren ein Thema für die Gesundheitserziehung an der Schule. Eine bindende Richtlinie, wie schwer eine Schultasche sein darf, gibt es dabei aber nicht. Als Richtwerte werden häufig 10 – 15 % des Körpergewichts genannt. Quelle dieser Angabe ist allerdings eine Richtlinie für das Gewicht von Tornistern bei Soldaten, die aus der Zeit um 1915 stammt (vgl. Anlage). Es sollten allerdings in der Regel insgesamt 5 – 6 kg bei Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6 nicht überschritten werden. Schülern der Jahrgangsstufe 7 kann teilweise sicher ein etwas höheres Gewicht zugemutet werden, während bei Jüngeren das Gewicht entsprechend geringer sein sollte."
Denn vollständigen Text erhalten Sie als pdf-Datei. Die dort genannte Studie berücksichtigt nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft.
In der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) von 1998 ist verbindlich geregelt:
„Eine Beschäftigung mit Arbeiten … ist für Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche nicht geeignet, wenn sie insbesondere:
Mit einer manuellen Handhabung von Lasten verbunden sind, die regelmäßig das maximale Lastengewicht von 7,5 kg oder gelegentlich das maximale Lastgewicht von 10 kg überschreiten; manuelle Handhabung in diesem Sinne ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last.“
Setzt man die Empfehlungen des Kultusministeriums auf Basis der Richtlinie von 1915 um, darf ein Schulranzen wegen des durchschnittlichen Körpergewichtes eines 10jährigen Kindes von 30-40 kg, höchstens 4,5 kg wiegen, da man das Höchstgewicht für die leichteren Kinder festlegen muss.
Die Schulranzen der 5. Klassen wiegen bis zu 9 kg, was bei Umsetzung der Schutzvorschriften ein Körpergewicht von 60 kg erfordert und daher auch ältere Kinder der 6. und 7. Jahrgangsstufe überfordert.
Da Schüler nicht durch die Arbeitsschutzverordnung geschützt werden, und das Kultusministerium nur eine Empfehlung herausgibt, werden die Kinder – ab dem 10. Lebenjahr – so mit Gewichten belastet, die im Bereich des Arbeitsschutzes – für Kinder ab 13 – verboten sind.
Amerikanische Forscher zeigten 2010, dass zu schwere Schulranzen im Laufe der Zeit zu chronischen Rückenbeschwerden führen. Die vollständige Studie erhalten Sie hier.
Nach Durchsicht dieser Studie ist unverständlich, dass zum Schutz von Schulkindern keine verbindlichen Regelungen getroffen werden, da auch Tatsache ist, dass die Robustheit des jugendlichen Bewegungsapparates in den letzten Jahren durch mangelnde Bewegung und Reduzierung des Sportunterrichtes abgenommen hat und dessen Festigung immer später erfolgt.
Verschärfend kommt hinzu, dass schwere Schulranzen, Kinder auf dem Schulweg gefährden:
Ein Schulranzen mit ca. 30% des Körpergewichtes bringt ein Kind bei Ausweichmanövern zu Fuß oder - noch schlimmer - auf dem Fahrrad durch den hohen Schwerpunkt leicht aus dem Gleichgewicht und kann zu Stürzen führen.
Stellen wir uns einmal vor, wir Erwachsene müssten auf dem Fahrrad - mit 23kg auf dem Rücken - plötzlich stark bremsen oder beim eiligen nach Hause laufen wird die Ampel plötzlich rot.
In den Schulbussen fehlt zumeist der Platz zum Abstellen der Ranzen, so dass die Kinder beim Abbremsen und/oder beim Ein- und Ausfedern des Fahrwerks, die kinetische Energie des Ranzens mit abfangen müssen. Das bedeutet, dass die auf den Bewegungsapparat einwirkenden Kräfte noch größer werden.
Alles in allem eine im wahrsten Sinne des Worte untragbare Situation, die die Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder gefährdet.
Neben den genannten Quellen wurden Textstellen auch aus der Homepage: www.schwereRanzen.de zitiert.